Wildtiere im Siedlungsgebiet
icon.crdate08.09.2022
In den vergangenen Wochen und Monaten erreichten uns vermehrt Anrufe von betroffenen Bürgern der Stadt Titisee-Neustadt bzgl. im Siedlungsbereich verstärkt und immer häufiger vorkommender Füchse. Hier herrscht bei den betroffenen Personen natürlich Angst, Unsicherheit und die Frage was getan werden kann.
Wildtiere im Wohngebiet - was tun?
In den vergangenen Wochen und Monaten erreichten uns vermehrt Anrufe von betroffenen Bürgern der Stadt Titisee-Neustadt bzgl. im Siedlungsbereich verstärkt und immer häufiger vorkommender Füchse. Hier herrscht bei den betroffenen Personen natürlich Angst, Unsicherheit und die Frage was getan werden kann.
Die Jagd auf Wildtiere ist in befriedeten Flächen (befriedete Flächen: in Wohngebieten, in Gärten oder auf Friedhöfen, Gebäude, die zum Aufenthalt von Menschen dienen, und Gebäude, die mit diesen räumlich zusammenhängen, außerdem Hofräume und Hausgärten, die am Wohngebäude angrenzen und umfriedet sind) aus Sicherheitsgründen grundsätzlich verboten und erfolgt daher nur in Jagdbezirken auf land- und forstwirtschaftlich nutzbaren Gebieten. Bei Schäden durch Wildtiere in befriedeten Bezirken besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Wildtiere sind rechtlich „herrenlos“, d. h. sie gehören niemandem. Das heißt, dass niemand als Besitzer für deren Verhalten haftbar gemacht werden kann. Die Sicherung von Grundstücken und Gebäuden liegt demnach in der Verantwortung der jeweiligen Eigentümer. Ein anpassungsfähiges Wildtier wie z.B. der Fuchs kann nicht gänzlich aus dem Siedlungsgebiet herausgehalten werden. Jedoch kann jeder der Vermehrung der Bestände und weiteren Neuansiedlungen entgegenwirken. Grundvoraussetzung ist: Jegliches Füttern unterlassen und die Anlage von Bauen unterbinden, noch vor im Dezember beginnenden Paarungszeit.
Beachten Sie daher bitte folgende Verhaltensregeln:
- Hunde und Katzen, wenn überhaupt, nur unter Aufsicht tagsüber im Freien füttern, sämtliche Reste beseitigen.
- Komposthaufen, auf denen Küchenabfälle entsorgt werden, und Abfalleimer unbedingt stabil abdecken.
- Nach der Gartenparty alles Fressbare wegräumen.
- Wildtierbauen im Siedlungsbereich im Herbst verschließen, wenn der Bewohner gerade unterwegs ist (einen Fluchtweg anfangs nur mit lockerer Erde abdecken).
- Kleintiere sicher einzäunen und nachts in stabilen Ställen unterbringen.
- Aufdringliche Wildtiere mit „Krachmachern“ (z.B. Rasselbüchse) verscheuchen; nie in die Enge treiben!
- Grundstück, Gemüsegarten oder Spielgelände dicht einzäunen und auf mögliche Untergrabungen achten.
- Gemüse, Beeren oder Fallobst aus einem nicht „fuchssicheren“ Garten vor dem Essen gründlich waschen. Durch Kochen werden die Eier des Fuchsbandwurms zuverlässig zerstört; Einfrieren tötet sie nicht ab!
- Kot von Wildtieren mit umgestülpten Plastiktüten entfernen und über den Restmüll entsorgen.
- Hunde und Katzen regelmäßig auch gegen Bandwürmer behandeln (Präparate beim Tierarzt erhältlich).
Ansprechpartner bei Problemen mit Wildtieren im Siedlungsgebiet:
- Meldung an Ihre Gemeinde / Ortspolizeibehörde. Bei Nichterreichen an den Polizeivollzugsdienst.
- Meldung an die Untere Jagdbehörde des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald, Tel.: 0761-2187-3817, 0761-2187-3826.
- Meldung bei schwer erkrankten, extrem verhaltensauffälligen Wildtieren an das Amt für Veterinärwesen des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald, 0761-2187-3928.
Ausführliche Informationen zu Wildtieren im Siedlungsraum erhalten Sie z. B. auch auf der Homepage der Universität Freiburg unter: https://wildtiere-stadt.wildtiere-bw.de