16. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans für das Bebauungsplangebiet "Solarpark Oberbränd"; Änderungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
icon.crdate30.11.2023
Die Verwaltungsgemeinschaft Titisee-Neustadt/Eisenbach hat am 31.10.2023 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Flächennutzungsplan (FNP) punktuell zum 16. Mal für das Gebiet des Bebauungsplanes „Solarpark Oberbränd" zu ändern.
Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 9,0 ha und liegt nördlich der Oberbränder Straße (Kreisstraße 4993) und in der Nähe der östlichen Gemeindegrenze. der Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald) im Ortsteil Oberbränd.
Hier soll eine landwirtschaftliche Fläche in eine Sonderbaufläche (SO) für Solarenergie zum Bau einer Freiflächen-Solaranlage (Solarpark) umgewidmet werden. In die Umwidmung zum Sondergebiet fallen auch eine kleine Teilfläche einer als geplant dargestellten gewerblichen Baufläche und eine kleinere private Grünfläche. Die Änderungsfläche kann dem abgedruckten Lageplan vom 31.10.2023 entnommen werden. Maßgebend ist der Entwurf zur 16. FNP-Änderung in der Fassung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.
Die Änderung erfolgt im zweistufigen Verfahren gemäß BauGB. Um die erforderliche Rechtsgrundlage für den Bau des Solarparks zu schaffen, wird die Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald) im Parallelverfahren den Bebauungsplan „Solarpark Oberbränd" aufstellen.
Der Beschluss zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Um die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben, werden die Unterlagen zur 16. FNP-Änderung mit Begründung, Deckblatt und Umweltbericht (Steckbrief) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit von Montag, 04.12.2023, bis einschließlich Freitag, 12.01.2024, wie folgt zur Einsicht öffentlich ausgelegt:
Im Rathaus-Nebengebäude, Flur des 1. OG, Stadtbauamt, Pfauenstraße 4, 79822 Titisee-Neustadt, Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag zusätzlich: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Der Planungsentwurf kann während des oben genannten Zeitraumes im Internet unter www.titisee-neustadt.de>Leben&Wohnen>Rund um das Bauen>aktuelle Planverfahren>frühzeitige Beteiligung zur Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Solarpark Oberbränd" eingesehen werden.
Während der Dauer dieser Öffentlichkeitsbeteiligung können Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an stadt@titisee-neustadt.de oder wahlweise schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus-Nebengebäude (Stadtbauamt, Zimmer Nr. 304, 3.OG) abgegeben werden.
Umweltbezogene Informationen sind dem Umweltbericht (Steckbrief) zu entnehmen zu den Themen: Schutzgebiete, Schutzgüter Boden, Wasser, Arten und Biotope, Landschaftsbild und Erholung, Klima, Abfall, Risiken und Wechselwirkungen.
Im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB, die zu gegebener Zeit bekannt gemacht wird, besteht erneut die Möglichkeit zur Information und zur Stellungnahme.
Titisee-Neustadt, 20.11.2023
Dr. Gerrit Reeker
Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft
Titisee-Neustadt - Eisenbach